Abhängigkeitsvorbehalt
Nutzer, die ihrerseits Rechte oder Sachen, wie Speicher, Bandbreite, Rechenleistung oder ähnliches einbringen, können beliebig über ihre Sachen und Rechte verfügen. Anderen Nutzern, die von ihnen abhängig sind, müssen sie jedoch die Möglichkeit gewähren, ihre Daten zu sichern, bevor sie ihre Sachen und Rechte anderweitig nutzen.
Älterenvorbehalt
Rechte, die langzeitigen Nutzern einmal zuerkannt worden sind, können ihnen nur bei Eigenverschulden aberkannt werden. Langzeitige Nutzer können nur freiwillig auf zugebilligte Rechte zum Zweck des Nutzerallgemeinwohls verzichten.
Berichte
Auf
*.dasdeutscheland.de veröffentlichte Berichte des Betreibers
sind sein geistiges und Schaffenseigentum, im Sinne des USchG, so
weit nicht anders kenntlich gemacht. Werden Berichte des Betreibers
von *.dasdeutscheland.de jedoch in irgend einer Weise zu
umsatzerzielenden oder gewinnbringenden Zwecken verwendet, so ist
ihre Verwendung dem Betreiber von *.dasdeutscheland.de in der
Sachlage entsprechenden Höhe zu vergüten. Davon
ausgenommenen sind Kurz-Zitate, soweit sie mit den üblichen
Verweisen auf den Urheber erfolgen.
Zur Verfügung gestellte,
fremde Berichte sind an einer Schriftfarbe anders als Hellblau oder
Markierungen und den zugehörigen Herkunftsvermerken am Ende des
vorliegenden Gesamtwerkes zu erkennen. Berichte, die bereits in
Verwertungsrechte des Betreibers von *.dasdeutscheland.de über
gegangen sind, verbleiben weiterhin in einer entsprechenden Farbe
oder Markierungen und mit Herkunftsvermerken.
Fremde Berichte, die
dem Betreiber von *.dasdeutscheland.de vom Rechteinhaber zur freien
Verwendung überlassen worden sind, dürfen vom Betreiber von
*.dasdeutscheland.de nur im Rahmen eines begründeten Irrtums des
Rechteinhabers nicht weiter unentgeltlich verwendet werden. Dabei ist
der Rechteinhaber in der Hinweispflicht. Fremde Berichte, die bereits
im Zusammenhang mit der Domäne *.dasdeutscheland.de und ihrer
Zurverfügungstellung Bekanntheitsgrad erreicht haben, sind von
Entgeltung bei gewinnfreier Verwendung und von Unterlassung
ausgeschlossen.
Bei fremden Berichten, mit denen im Rahmen von
*.dasdeutscheland.de ein Umsatz erzielt oder ein Gewinn
erwirtschaftet wird, sind dem Rechteinhaber und dem Betreiber von von
*.dasdeutscheland.de der Gewinn jeweils zur Hälfte vor Abzug von
Steuern zu gewähren. Diese Ansprüche gelten beiderseitig.
Bilder
Auf
*.dasdeutscheland.de veröffentlichte Bilder des Betreibers sind
sein geistiges und Schaffenseigentum und möglicherweise das der
als Einzelne oder klar erkennbare Gruppe dargestellten Personen, im
Sinne des USchG, so weit nicht anders kenntlich gemacht. Der
Betreiber von *.dasdeutscheland.de erlaubt seinerseits, seine Bilder
beliebig verwenden zu können, so lange dadurch kein Umsatz oder
Gewinn erzielt und keine rechtswidrige Handlung begangen wird. Werden
die Bilder des Betreibers von *.dasdeutscheland.de jedoch in irgend
einer Weise zu umsatzerzielenden oder gewinnbringenden Zwecken
verwendet, so sind sie den dargestellten Personen oder Rechteinhabern
der dargestellten Dinge zur einen Hälfte und dem Schaffenden des
Bildes zur anderen Hälfte des Gewinns vor Steuern zu vergüten.
Diese Ansprüche gelten beiderseitig.
Werden durch Verwendung
von Bildern als geistiges und Schaffenseigentum des Betreibers von
*.dasdeutscheland.de rechtswidrige Handlungen im Weiteren begangen,
behält sich der Betreiber von *.dasdeutscheland.de
Schadenersatzansprüche im eigenen Sinne und dem der
dargestellten Personen oder mit Rechten Anderer verbundenen Dinge
vor.
Um die Ansprüche des Betreibers von *.dasdeutscheland.de
zu wahren, sind sämtliche veröffentlichten oder zur
Verfügung gestellten eigenen Bilder mit einem Wasserzeichen
versehen.
Fremde Bilder, die dem Betreiber von
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überlassen worden sind, dürfen vom Betreiber von
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Rechteinhabers nicht weiter unentgeltlich verwendet werden. Dabei ist
der Rechteinhaber in der Hinweispflicht. Fremde Bilder, die bereits
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Entgeltung bei gewinnfreier Verwendung und von Unterlassung
ausgeschlossen.
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